Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches
Vor dem Hintergrund, dass viele Fahrzeugführer ihre Führerscheinprüfung schon vor der Einführung des verkehrsberuhigten Bereiches in die Straßenverkehrsordnung absolviert haben, soll diese Information der Stadt Braunschweig, die wichtigsten Verhaltensregeln darstellen.
Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches gilt gemäß § 42 StVO Folgendes:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen.
Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches ist gem. §10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wie beim Verlassen eines Grundstücks. Fahrzeugführer, die einen verkehrsberuhigten Bereich verlassen, haben nie Vorfahrt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Herausgeber:
Stadt Braunschweig
Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Stand: Januar 2014