Winterdienst in verkehrsberuhigten Bereichen

Beim Winterdienst müssen die anliegenden Anwohner längs der Straße ab der Grundstücksgrenze in Richtung Straßenmitte einen 1,50m breiten Streifen räumen.

Die in der Mitte verbleibende Fläche wird ggf. von der ALBA Braunschweig GmbH greräumt. Verkehrsberuhigte Berreiche werden in der Priorität im Allgemeinen nachrangig behandelt. Dies bedeutet, dass nur in besonderen kritischen Situationen mit Schneehöhen, die die Befahrbarkeit der Straße mit handesüblichen PKW mit Winterreifen nicht mehr zulassen, geräumt wird.

Straßenreinigung in verkehrsberuhigten Bereichen

Hierfür sind die Regelungen der Straßenreinigungsverordnung maßgeblich. Diese Verordnung wird angezeigt, wenn der Begriff auf der Webseite der Stadt Braunschweig (www.braunschweig.de) in das Suchfeld eingegeben wird. In der Anlage zu dieser Verordnung sind im Straßenverzeichnis die Straßen in einzelne Reinigunsklassen eingeteilt.

Teilweise ist die Reinigung auf Anlieger übertragen (sog. Ü-Vermerk). Bei Straßen, deren Reinigungsklasse mit einem Ü-Vermerk versehen ist, sind die Anlieger selbst bis zur Straßenmitte für die Reinigung zuständig. Falls kein Ü-Vermerk vorhanden ist, wird die Reinigung grundsätzlich durch die ALBA Braunschweig GmbH im Auftrag der Stadt Braunschweig durchgeführt.

Herrausgeber:

Stadt Braunschweig

Fachbereich Tiefbau und Verkehr

Januar 2014