Informationen zum Winterdienst der Stadt Braunschweig

 

Auszug aus dem akutellen Informationsblatt der Stadt Braunschweig. Stand 10/2011

Die Informationsquellen werden am Ende des Auszuges genannt.

Wer muss auf Gehwegen Schnee räumen und streuen?

Anlieger müssen auf den öffentlichen Gehwegen bzw. auf kombinierten Geh- und Radwegen vor ihrem Grundstück räumen und streuen. "Anlieger", das sind die Grundstückseigentümer, aber auch Erbbauberechtigte und sogenannte Nießbraucher- also alle diejenigen, die laut Grundbuch ein Nutzungsrecht am Grundstück haben.

Wo muss geräumt bezw. gestreut werden?

Auf den Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen, an denen das Grundstück anliegt, in einer Breite von mindestens 1,50m. Das gilt auch bei Straßen,die keinen eigenen Gehweg haben. Dort ist ein Streifen am Rand freizuhalten. Diese Reglung gelten entsprechend auch bei Straßen, die als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen sind.  Bei Straßen mit einem einseitigen Gehweg ist nur dieser zu räumen bezw. zu streuen.

Was bedeutet "Streupflicht" genau?

Bei Glätte muss mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Splitt, Sand, Granulat) getreut werden, damit das Begehen des Gehweges gefahrlos möglich ist. Falls das Streumittel bei anhaltender Glättebildung (z.B. Eisregen) seine Wirkung verliehrt, muss unter Umständen auch mehrmals gestreut werden.

Darf ich Salz zum Auftauen verwenden?

NEIN! Alle chemischen Auftaumittel sind für den privaten Einsatz verboten. Ausnahmen gelten nur für Blitzeis sowie auf Treppen oder Rampen für Rollstuhlfahrer. Bei besonders schwierigen Wetterlagen entscheidet der Oberbürgermeister über eine allgemeine Freigabe zur Salzstreuung. Die Freigabe entnehmen Sie bitte der Internetadresse der Stadt Braunschweig oder der Tagespresse.

Was gilt für mich, wenn mein Grundstück ein Eckgrundstück ist?

Anlieger, deren Grundstücke an Straßenkreuzungen bzw.- Einmündungen liegen, müssen alle anliegenden Gehwege und kombinierten Geh- und Radwege in der Breite von 1,50m räumen und streuen.

Wohin mit dem Schnee?

Räumen Sie den Schnee auf den Gehweg am Fahrbahnrand oder in den Vorgarten- bitte nicht in den Rinnstein, auf Abläufe oder vor Ein- und Ausfahrten. Die Schneewälle sollten zum besseren Ablaufen des Tauwassers im Abstand von mindestens 5m eine Lücke von einer Schaufelbreite aufweisen. An Überwegen z.B. für Fußgänger sollten Zwischenräume bleiben. An Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Einmündungen muss eine Sichtbehinderung ausgeschlossen sein.

Kann jemand anderes für mich den Winterdienst übernehmen?

Ja, der Winterdienst kann übertragen werden, z.B. an ein Dienstleistungsunternehmen. Häufig wird auch im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter Winterdienst leisten muss. Trotzdem ist der Eigentümer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Winterdienst tatsächlich geleistet wird. Stellt er Mängel fest, muss er einschreiten, andernfalls drohen ihm Bußgeld, Regressforderungen oder gar Strafanzeige.

Wer muss das Streumittel später beseitigen?

Der Winterdienstpflichtige selbst muss die Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee und Eis mehr liegen, spätestens jedoch bis zum kalendarischen Frühlinsbeginn am 21. März.

Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme?

Dann droht eine Geldbuße von bis zu 5.00,00 Euro. Kommt es zu Personenschäden, kann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung die Folge sein. Zudem drohen zivilrechtliche Forderungen (z.B. Behandlungskosten, Schadenersatz).

Warum kann es passieren, dass mein Gehweg durch den Fahrbahnwinterdienst wieder zugeschoben wurde, nachdem ich geräumt habe?

Die ALBA Braunschweig GmbH bemüht sich, solche Fälle zu vermeiden. Dies gelingt aber leider nicht immer, da zu Ablagerung von Schnee nur sehr begrenzt Flächen im Straßenraum zur Verfügung stehen. Ein Abtransport des Schnees durch die ALBA Braunschweig GmbH ist wegen der enormen Masse nicht möglich.

In welchen Straßen wird Fahrbahnwinterdienst durchgeführt?

Die ALBA erledigt den Winterdienst auf Straßen im Auftrag der Stadt Braunschweig. Die Kommunen sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Winterdienst auf Fahrbahnen zu leisten, sondern entsprechend ihrer Leistungsfähigtkeit. Daher geht das Unternehmen nach einem Prioritätenplan vor und räumt bzw. streut zunächst die Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen (Priorität 1 ), anschließend sogenannte Wohnsammelstraßen, die den Verkehr von Nebenstraßen zu Hauptverkehrsstraßen führen, und solche mit Busverkehr (Priorität 2 ).

Was wird in Nebenstraßen getan?

In den Nebenstraßen (Priorität 3 ) wird erst dann geräumt, wenn es auch bei langsamen Fahrtempo nicht mehr möglich ist, die Straßen der 1. und 2. Priorität zu erreichen. Oft ist die Räumung in Nebenstraßen wegen vieler parkender Fahrzeuge und geringer Schneelagerflächen nur im begrenztem Umfang möglich. Achten Sie deshalb bitte darauf, Ihr Fahrzeug so dicht wie möglich am Straßenrand zu parken.

Welche Radwege werden im Winter gestreut?

Auch Radwege werden nach einem Prioritätensystem geräumt. Dieses beginnt im Stadtzentrum und innerhalb des Wilhelminischen Rings, danach folgen die Haupteinfallstraßen und schließlich die Außenbezirke. Vorrang haben immer besonders wichtige und stark genutzte Wegverbindungen.

 

Haben Sie hierzu Fragen und Anregungen ?

Alba Braunschweig GmbH, Telefon 8862-0

Stadt Braunschweig - Bürgertelefon, 470-3344

Weitere Informationen und rechtliche grundlagen zum Winterdienst in Braunschweig finden Sie im Internet unter

www.braunschweig.de/winterdienst      oder

www.alba-bs.de

 

Herausgeber des kompletten Infoblattes (hier nur ein Auszug)

Stadt Braunschweig

Fachbereich Tiefbau und Verkehr,

Bohlweg 30

38100 Braunschweig

Erscheinungsdatum: Oktober 2011

 

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