Urteile:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Wer eine Firma mit dem Winterdienst am Haus beauftragt, kann die Kosten steuerlich absetzen. Die Richter entschieden, dass dies eine haushaltsnahe Dienstleistung ist.
Dies gilt selbst dann, wenn die Schneebeseitigung auf einem öffentlichen Gehweg vor dem Haus erfolgt. Die Finanzverwaltung will hingegen nur die Kosten berücksichtigen, die für Arbeiten auf einem privaten Gelände anfallen, und hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen VIR 55/12 anhängig.
Betroffene Steuerzahler können sich auf dieses Verfahren beim Bundesfinanzhof berufen. Sie sollten die Kosten für die Schneebeseitigung daher in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen.
Aktenzeichen: 13K 13287/10
Quelle: Braunschweiger Zeitung 2013
Redaktion Eva Liemann, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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