Ausgerutscht! Auf nassem Laub

Grundsätzlich:

Der Eigentümer muß die Verkehrssicherheit der Zuwege zum Grundstück gewährleisten. Diese kann er aber durch einen Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Als Benutzer dieser Wege muß man sich aber auch mit entsprechendem Schuhwerk ausrüsten und bei Laub oder Schnee entsprechend vorsichtig gehen, da man sonst mitschudig ist.

Muss die Stadt reinigen?

Im Prinzip ja.Doch per Gemeindesatzung wird die Reinigung oft den Anliegern übertragen. Diese müssen dann die Gehwege regelmäßtig kehren. Entfernt ein Eigentümer das Laub nicht, könnte die Stadt auf seine Kosten eine Firma beauftragen.

Im Fall eines Unfalles:

Hat man Anspruch auf Entschädigung? Dies wird im Einzelfall von Richter entschieden. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, s.o. Achtung! Es gibt keine Vorschrift, die eine Zeitvorgabe fürs Laubfegen  beinhaltet. Also, " ist morgens um 7:00 nicht unbedingt die Welt in Ordnung."

Wer haftet?

Kommt es zu einem Unfall auf nassem Laub, haftet die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers. Sollte der Mieter die Räumpflicht inne haben, so meldet dieser diesen Unfall seiner Privat-Haftpflicht.

Nicht nur Laub-auch Früchte, was nun?

Wird ein PKW von Nüssen, oder ähnlichem beschädigt, muß der Fahrzeughalter selbst bezahlen.

Suchen Sie sich bitte einen Parkplatz ohne Kastianienbäume. 

Laubpuster - schon am frühen Morgen?

Laubbläser fallen oft unter die Geräte- und Lärmschutzverordnung. Also nicht vor  9:00, nicht zwischen 13:00 und 15:00 und nicht nach 17:00. Ihre Nachbarschaft wird es Ihnen danken 

 

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