Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten

Bedenken Sie:

Bäume und Sträucher in der Nähe der Grenze wachsen schnell über die Grenze hinaus.

Wenn man immer darauf achten wollte, dass nur ja kein Zweiglein über die Grenze reicht, könnten auf kleinen Grundstücken oft überhaupt keine Bäume oder größere Büsche stehen. Vielleicht beachten auch Ihre eigenen Bäume die Grenze nicht.

Lohnt ein Streit mit dem Nachbarn?

Vor allem der Schatten kann für Nachbarn sehr lästig sein. Das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz schreibt deshalb vor, dass Gehölze eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen, abhängig vom Abstand zur Grenze:

Der Mindestabstand von der Grenze für Bäume und Stäucher beträgt bei einer Höhe

bis zu 1,20 m   > 0,25 m

bis zu 2,00 m   > 0,50 m

bis zu 3,00 m   > 0,75 m

bis zu 5,00 m   > 1,25 m

bis zu 15,00 m > 3,00 m

über   15,00 m > 8,00 m

0,25 m Abstand zur Grenze müssen auch bei kleinen Sträuchern und Bäumen eingehalten werden.

 

Ein Lattenzaun - mit Zwischenraum - um durchzuschau`n

Ein Zaun, ein Gitter, eine Holzwand, eine Mauer, eine Hecke an den Grundstückgrenzen (auch "Einfriedung" genannt) macht eine Grundstücksgrenze deutlich sichtbar.

Doch eine Einfriedung wirft mancherlei Fragen auf.

Wo muss, ein Grundstück eingefriedet werden?

Aus Sicherheitsgründen könnte das Bauaufsichtsamt an den Grundstückseigentümer herantreten und ein Einfriedung verlangen. Doch dies wird nicht all zu oft der Fall sein.                                                 Für Vorgärten können die Gemeinden in den Bebauungsplänen eine Einfriedung vorschreiben. ob für Sie eine solche Vorschrift besteht, erfragen Sie in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ein Grundstücksnachbar kann keine Einfriedung verlangen, wenn auch nur eines von zwei Grundstücken nicht bebaut und nicht gewerblich genutzt wird.

Einfriedungen zwischen zwei bebauten Grundstücken kann nur dann verlang werden, wenn dies ortsüblich ist.

Wenn zwei Nachbarn sich darüber geeinigt haben , dass an der Grenze kein Zaun und keine sonstige Einfriedung gesetzt werden soll, müssen sie sich daran halten. Keiner der Nachbarn kann dann später eine Einfriedung verlangen. 

Wie muss, wie darf eine Einfriedung aussehen?

In Bebauungsplänen, oder anderen Satzungen können Gemeinden vorschreiben wie Einfriedungen aussehen sollen.

Wenn Mauern oder Zäune errichtet werden sollten, müssen sie nach der Niedersächschen Bauordnung standsicher sein und dürfen nicht gefährlich sein. Deshalb darf normalerweise in Wohngebieten kein Zaun nur aus Stacheldraht errichtet werden.

Nachbarn können miteinander vereinbaren wie ihre Einfriedung aussehen soll. Kommt es zu keiner Einigung, ist jede ortsübliche Einfriedung zulässig.

Wenn die Nachbarn über die Höhe nichts vereinbar haben und auch nicht in der jeweiligen Gegend niedrigere Einfriedungen überwiegen, soll nach dem Niedersächsischen Nachbarschaftsgesetz die Höhe in der Regel mindestens 1,20m betragen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Damit an der Grenze keine zu hohen Einfriedungen errichtet werden, die den Nachbarn in der Nutzung seines Grundstückes beeinträchtigen, sind in der Niedersächsischen Bauordnung Höchstmaße festgesetzt. Eine undurchsichtige Einfriedung an der Grenze darf 1,80m hoch sein. Wenn die Einfriedung mindestens ab 1,80m durchsichtig ist oder wenn der Nachbar zugestimmt hat, sind auch 2m genehmigungsfähig.

*Für das Aussehen von Einfriedungen ist der Eigentümer zuständig, doch auch hier gibt es Einschränkungen. Deshalb verbietet die Niedersächsische Bauordnung verunstaltete Einfriedungen. Zum Beispiel darf der Zaun nicht krumm und schief aus alten Brettern unterschiedlicher Größe zusammengehauen sein. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin von 1992 kann aber auch schon die Errichtung eines undurchsichtigen Holzpflechtzaunes ein Verstoß gegen das Verunstaltungsverbot darstellen ( *Quelle: BZ, 3.9.2009, N. Jonscher # 3900-356)

Wenn eine Hecke als Einfriedung gewählt wird, muss mit den Pflanzen den gleichen Grenzabstand eingehaltenwerden, wie sonst bei Bäumen und Sträuchern. s.o

 

Was tun mit Nachbars Grün?

Ranken Busch- , oder Obstzweige über den Zaun? Darf man schneiden, oder ernten?

Ja, aber tatsächlich nur das was wirklick nur auf das eigene Grundstück reicht. Geht der Nachbar zu weit, wäre dies eine Sachbeschädigung. Auch wenn der Zaun nicht genau an der Grenze steht, ändert dies nichts an den Eigentumsverhältnissen. (Quelle: BZ, Haus + Grund, A. Meist, 3.9.09)


Zwar hat ein Grundstückbesitzer grundsätzlich das Recht, Äste, die von einem Grundstück des Nachbarn stehenden Baum herüberhängen, zu stutzen beziehungsweise stutzen zu lassen. Steht ein solcher Baum jedoch unter Naturschutz, so ist eine Beschneidung verboten.

(Landesgericht Koblenz, 6S 162/06), BZ, Okt. 2009


 

dies ist nur ein kleiner Ausschnitt. Weitere Informationen finden Sie unter der unten stehenden Adresse.



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Niedersächsisches Justizministerium

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2006 (9.Auflage)